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Länger im Ortskern parken
Im Zentrum von Petershausen gilt eine Parkscheiben-Regelung: Man darf in der
Bahnhofstraße und einigen angrenzenden Straßen nur bis zu zwei Stunden lang
parken. Der primäre Zweck ist es natürlich, Pendler zur Benutzung des
Park&Ride-Platzes zu veranlassen. Allerdings hat das auch einige nachteilige
Auswirkungen auf die Kunden der Läden und Betriebe des Ortskerns.
So
kann beispielsweise ein Besuch in einem Friseur-Salon, einem Kosmetik-Studio,
bei einem Arzt oder einer Physiotherapie-Praxis durchaus mal länger als zwei
Stunden dauern. Ein Nachstellen der Parkscheibe während der Behandlung ist
natürlich nicht zulässig. Da die Geschäfte ihre Kunden nicht verlieren möchten,
soll es bisweilen auch schon mal vorgekommen sein, dass die Knöllchen-Kosten
nachträglich erstattet werden. Ab 1. April 2013 werden nun die Gebühren für
eine bis zu 30minütige Überschreitung der Parkdauer von 5 auf 10 Euro erhöht,
insofern wird das dann ein teurer Spaß.
Der Gewerbeverein hat deshalb jetzt bei der Gemeinde den Antrag gestellt, die zulässige Parkdauer von zwei auf drei Stunden zu erhöhen. Das Ziel, Pendler aus dem Zentrum herauszuhalten, wird auch damit problemlos erreicht, und der Zeitdruck für längere Behandlungen und Besuche wäre deutlich entspannt.
Die 3-Stunden-Regelung hätte noch einen weiteren Vorteil: Bisher war man zum "Parkplatz-Hopping" gezwungen, um z.B. in einem Lebensmittel-Laden etwas einzukaufen, im Elektrogeschäft eine neue Batterie zu besorgen, in der Buchhandlung nach einem Geschenk zu suchen und dann noch im Cafe ohne Hektik einen Capuccino zu trinken. Bei drei Stunden Parkdauer könnte man all das umweltfreundlich zu Fuß abwickeln und das Auto einfach solange da stehen lassen, wo es ist.
Von Herwig Feichtinger, 26.02.13
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