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Stärkung des Radverkehrs
Stellen Sie sich vor, lieber Autofahrer, der Radler vor Ihnen auf der Straße
hätte genauso viele Rechte, dort zu fahren, wie Sie! Seit 28.04.20 kommt man dem
mit der StVO-Novelle schon recht nahe: Die unbequemen Zweirädler brauchen sich
nicht mehr an den Straßenrand zu quetschen, wenn ein Auto hinter ihnen
auffährt, sondern müssen außerhalb geschlossener Ortschaften mit einem
Seitenabstand von mindestens 2 m überholt werden.
Es gilt also, solange hinter einem Radler hinterher zu fahren, bis der Gegenverkehr ein Überholen erlaubt. Und an unübersichtlichen Stellen wird es ein neues Verkehrsschild geben, das die Überholung von einspurigen Fahrzeugen ganz verbietet.
Fahrradfahrer machen sich nicht mehr allein schon dadurch schuldig, weil sie nebeneinander fahren: Dies ist nun unter bestimmten Umständen ausdrücklich erlaubt. Der Begriff und die Kennzeichnung von Fahrradschnellwegen wurde in die StVO aufgenommen.
Was ist außerdem neu und was davon könnte für Petershausen wichtig und zukunftsträchtig sein? Der Überholabstand innerorts muss mindestens 1,5 m betragen, Lastwagen ab 3,5 t dürfen nur in Schrittgeschwindigkeit, also langsamer als 7 km/h, nach rechts abbiegen. Das Parken auf Radwegen und das nun unerlaubte Halten auf Rad-Schutzstreifen - also dem Teil der Straße, der als Angebot für den Schutz von Radlern durch eine unterbrochene Linie abgegrenzt ist - wird erheblich kostspieliger. Das Parkverbot vor Straßenkreuzungen und Einmündungen wird auf 8 m erweitert, wenn ein Radweg vorhanden ist.
Speziell für Lastenfahrräder sollen Parkflächen und Ladezonen vorgehalten werden können. Vor allem aber dürfen nun analog zu Tempo-30-Zonen Fahrradzonen angeordnet werden. Die Regelung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen: Für den gesamten Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Nach meinem Verständnis dürfen Lkws nur noch in Schrittgeschwindigkeit von Glonnbercha kommend in die Münchner Straße oder von Kollbach kommend in die Freisinger Straße nach rechts einbiegen. Beim Halten oder Parken auf dem Schutzstreifen entlang der Bahnhofstraße - auch in Baustellenbereichen - wird eine Strafe in Höhe von mindestens 100 Euro fällig und kostet den Fahrer einen Punkt in Flensburg.
Um in Petershausen den Umstieg von viel mehr Menschen vom Auto auf das Fahrrad zu erleichtern und sicherer zu machen, könnten in jedem Ortsteil Fahrradzonen eingerichtet werden. Für dieses Ziel könnte die Bürgerwerkstatt Mobilität Ideen entwickeln, die die Parteien im neu gewählten Gemeinderat dann mit Hartnäckigkeit und Ausdauer umsetzen sollten.
Die neue Gesetzgebung wird nicht nur als sicherer, sondern auch als klimafreundlicher und gerechter von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gelobt. Allerdings kann sie nicht den seit vielen Jahren von vielen Bürgern geforderten Radwegebau zwischen allen Ortsteilen des Gemeindegebiets ersetzen, denn viele ungeübte oder unsichere Verkehrsteilnehmer brauchen dringend zusätzlichen Schutz.
Von Christa Jürgensonn, 05.05.20
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