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Stärkung des Radverkehrs
Stellen Sie sich vor, lieber Autofahrer, der Radler vor Ihnen auf der Straße hätte genauso viele Rechte, dort zu fahren, wie Sie! Seit 28.04.20 kommt man dem mit der StVO-Novelle schon recht nahe: Die unbequemen Zweirädler brau­chen sich nicht mehr an den Straßen­rand zu quetschen, wenn ein Auto hinter ihnen auffährt, sondern müssen außerhalb ge­schlossener Ortschaften mit einem Seitenabstand von min­destens 2 m überholt werden.

Zweirad-ÜberholverbotEs gilt also, solange hinter einem Radler hinterher zu fahren, bis der Gegenverkehr ein Überholen erlaubt. Und an unübersichtlichen Stellen wird es ein neues Verkehrs­schild geben, das die Über­holung von einspurigen Fahrzeugen ganz verbietet.

Fahrradfahrer machen sich nicht mehr allein schon dadurch schuldig, weil sie nebeneinander fahren: Dies ist nun unter bestimmten Um­ständen ausdrücklich erlaubt. Der Begriff und die Kennzeichnung von Fahrrad­schnell­wegen wurde in die StVO aufgenommen.

Was ist außerdem neu und was davon könnte für Petershausen wichtig und zukunftsträchtig sein? Der Überholabstand innerorts muss mindestens 1,5 m betragen, Lastwagen ab 3,5 t dürfen nur in Schrittge­schwindigkeit, also langsamer als 7 km/h, nach rechts abbiegen. Das Parken auf Radwegen und das nun unerlaubte Halten auf Rad-Schutzstreifen - also dem Teil der Straße, der als Angebot für den Schutz von Radlern durch eine unterbrochene Linie abgegrenzt ist -  wird erheblich kost­spie­liger. Das Parkverbot vor Straßen­kreuzungen und Einmündungen wird auf 8 m erweitert, wenn ein Radweg vorhanden ist.

LastenradSpeziell für Lastenfahrräder sollen Parkflächen und Lade­zonen vorge­halten werden können. Vor allem aber dür­fen nun analog zu Tempo-30-Zonen Fahrradzonen angeordnet werden. Die Regelung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen: Für den gesamten Fahrverkehr gilt eine Höchst­geschwindigkeit von 30 km/h, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.

Nach meinem Verständnis dürfen Lkws nur noch in Schrittgeschwindigkeit von Glonnbercha kommend in die Münchner Straße oder von Kollbach kommend in die Freisinger Straße nach rechts einbiegen. Beim Halten oder Parken auf dem Schutzstreifen entlang der Bahnhof­straße - auch in Baustellenbereichen - wird eine Strafe in Höhe von mindestens 100 Euro fällig und kostet den Fahrer einen Punkt in Flensburg.

FahrradzoneUm in Petershausen den Umstieg von viel mehr Menschen vom Auto auf das Fahrrad zu erleich­tern und sicherer zu machen, könnten in jedem Ortsteil Fahrrad­zonen eingerichtet werden. Für dieses Ziel könnte die Bürger­werkstatt Mobilität Ideen entwickeln, die die Parteien im neu ge­wählten Gemeinderat dann mit Hart­näckigkeit und Ausdauer umsetzen sollten.

Die neue Gesetzgebung wird nicht nur als sicherer, son­dern auch als klimafreund­licher und gerechter von Bun­des­verkehrs­minister Andreas Scheuer gelobt. Allerdings kann sie nicht den seit vielen Jahren von vielen Bürgern gefor­derten Rad­wegebau zwischen allen Orts­teilen des Gemein­degebiets ersetzen, denn viele ungeübte oder unsichere Verkehrs­teilnehmer brauchen dringend zusätz­lichen Schutz.

Von Christa Jürgensonn, 05.05.20


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