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Konsum von Werbung Pflicht?
Viele Computer-Benutzer haben ein Werbe-Filter installiert, z.B. als Browser-Erweiterung, das einen großen Teil der Werbung auf Internet-Seiten ausblendet. Das tun sie vor allem deshalb, weil viele Anzeigen visuell störend sind; so zum Beispiel Fenster als Layer, die einen Teil der Seiteninhalte überdecken und bei denen man oft nicht gleich sieht, wie man sie schließen kann, Aufmerksamkeit erhaschende blinkende und zappelnde Grafiken oder von selbst startende Videos, womöglich mit Ton.

In letzter Zeit gab es wiederholt Versuche seitens größerer Verlage, Adblocker juristisch zu verbieten - aber ohne Erfolg: Das Oberlandesgericht Köln urteilte bereits im Juni 2016 nach einer Klage des Axel-Springer-Verlags, dass solche Programme grundsätzlich zulässig sind (allerdings verstößt es gegen den Verbraucherschutz, wenn Adblock-Hersteller wie Eyeo sich dafür bezahlen lassen, Werbung bestimmter Anbieter doch durchzulassen). Noch deutlicher sagte es im August 2017 das Oberlandesgericht München auf Klagen der Süddeutschen Zeitung, des Fernsehsenders Prosiebensat.1 und der RTL-Tochter IP Deutschland: Adblocker verstoßen nicht gegen das Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Vielmehr ist es dem Konsumenten selbst zu überlassen, was er sehen und lesen will.

Währenddessen begann nach Bild.de nun auch Spiegel.de damit, Lesern, die einen Adblocker verwenden, den Inhalt von Beiträgen zu verbergen und statt dessen in einem Hinweisfenster um das Abschalten des Filters zu betteln.

Herwig Feichtinger
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Muss man ein schlechtes Gewissen haben, wenn man trotzdem weiterhin Adblocker verwendet oder gar solche Bettel-Fenster aushebelt? Nein, sage ich dazu, muss man nicht! Denn wenn man die Werbung ohnehin nie anklicken würde, gehen den Verlagen ja keine Klicks verloren und dem Produkt-Anbieter keine Einnahmen. Und erfahrungsgemäß gibt es für das Geschäftsmodell immer noch genug Leser ohne Adblocker.

Einige Anbieter wie etwa heise.de haben subtilere Wege gefunden, das Unterdrücken von Werbebannern zu vehindern, etwa dadurch, dass Werbung nicht mehr auf externen Adservern liegt, sondern auf demselben Server wie redaktionelle Inhalte, und dort oft sogar in denselben Verzeichnissen, in denen sich auch die Bilder zu Textbeiträgen befinden. Gegen eine solche Werbung ist kaum ein Kraut gewachsen, und sie zeigt, dass Werbe-Blocker manchmal auch an ihre Grenzen stoßen.

Übrigens ist zum Blockieren zumindest eines großen Teils der Werbung nicht einmal unbedingt eine Adblocker-Software erforderlich: Das Aussperren der meisten Ad-Server geht oft auch bereits im Internet-Router, so etwa bei der verbreiteten Fritz-Box von AVM mit ihrer "Kindersicherung" (in diesem Zusammenhang ein völlig irreführender Name!). Die Blacklist dafür kann beispielsweise so aussehen (Stand 04.09.17):

adition.com
adrtx.net
chartbeat.com
chartbeat.net
doubleclick.net
emetriq.de
googlesyndication.com
googletagservices.com
gzhls.de
hotjar.com
ioam.de
jwpltx.com
nuggad.net
outbrain.com
parsely.com
prophet.heise.de
sascdn.com
spiegel.de/xml/
theadex.com
whatsbroadcast.com
xplosion.de
yieldlab.net

Einzige Einschränkung ist dabei, dass das bei der Fritz-Box nur bei http-Inhalten klappt, nicht aber bei verschlüsselt übertragenen https-Daten. Der Grund dürfte sein, dass der Router als Antwortseite für die zu sperrende https-Domain kein gültiges Zertifikat zurückliefern könnte.

Von Herwig Feichtinger, 26.08.17


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