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Startklar für Asylbewerber
Die folgenden Informationen stammen von einer Tagung des Landratsamts (LRA) Dachau für Einsteiger und Engagierte am 13.06.15 von 10 bis 15 Uhr. Brigitte Detering und Isabell Sittner referierten über die ehrenamtliche Arbeit mit Asylsuchenden.

Der größte Anteil der Asylbewerber in Bayern kommt bisher aus Nigeria, erst an 8. Stelle steht der Kosovo. Die Zuteilung auf die einzelnen Länder und Regierungsbezirke erfolgt nach dem sog. Königsteiner Schlüssel und hängt von Einwohnerzahl und Steueraufkommen ab.

Demnach muss Bayern 15,3 % aufnehmen, Oberbayern 33,9 % und der Landkreis Dachau 3,1 % davon. Bis Ende 2015 müssen vom Landkreis Dachau noch 1400 Menschen untergebracht werden. Seit KW 24 muss das Landratsamt wöchentlich 30 Flüchtlinge aufnehmen und verteilen. Die Zuweisung in den Landkreis Dachau erfolgt durch die Regierung von Oberbayern. Verlegungen in andere Landkreise sind gesetzlich möglich aber sehr kompliziert.

Zur Container-Aufstellung bedarf es vieler verschiedener Schritte. Bestellung, Innenausstattung, Anschluss an Strom und Wasser werden von einer Ganztagskraft im Liegenschaftsamt des LRA erledigt. Danach erfolgt die Ausstattung mit Küchen- und Waschmaschinen etc. (Sachgebiet Soziales) - je ein Gerät pro Wohneinheit mit 25 Personen. Alle Geräte müssen bei bestimmten Händlern bestellt werden, die allmählich Lieferschwierigkeiten bekommen. Die Container werden NUR vollständig ausgestattet übergeben. Für 2 Personen sind 14 qm vorgesehen, es gibt auch Einzelkabinen. Zur Ausstattung gehören auch Notrufnummern, Hygiene-Pläne, Hinweise für Energienutzung, Müllentsorgung u. a.

Wohncontainer
Wohncontainer
Für Petershausen ist seit längerer Zeit eine mögliche Übergabe zu Wohnzwecken für 75 Flüchtlinge ab Ende Juli 2015 geplant, ein früherer Zeitpunkt ist derzeit nicht denkbar. Vierkirchen ist seit dem 12.06.15 mit 50 Personen voll belegt. Weitere Informationen mit Beschreibung der Container und -Anlage gibt es beim Tag der offenen Tür im LRA am Samstag, 20.06.15.

Zur Bearbeitung von Asylanträgen bei der Regierung von Oberbayern sollen weitere 2000 Stellen geschaffen werden. Zur Hilfe für die Helferkreise bestehen Kooperationen des LRA mit verschiedenen Ämtern und Organisationen, z.B. der Caritas. Das LRA plant eine eigene Asyl-Homepage, die bald ins Netz gestellt werden soll. Es gibt im Landratsamt verschiedene Sachbearbeiter, die unter Isabell Sittner für die verschiedenen Orte zuständig sind. Erster Ansprechpartner ist im Zweifelsfall Frau Sittner.

Im Landratsamt Dachau, Abteilung Sozialwesen, sind zuständig: Thomas Hillmeier (Leitung), Brigitte Detering (Sachgebietsleitung), Isabell Sittner (Koordination Asyl) mit Mitarbeitern: Maria Wagner, Angelika Oswald, David Dittmann. Ausländeramt: Alexander Dallmayr.

Die Asylverfahren laufen entsprechend dem AsylbLG (Asylbewerber-Leistungsgesetz) ab. Das Asylverfahren dauert mindestens 6 Monate, oft bis zu 4 Jahren, auch wenn es sich um sog. sichere Herkunftsländer handelt.

Die Rechtsstellung des Asylbewerbers ist in Art. 16a Grundgesetz geregelt. Das Asylverfahren läuft nach dem AsylbVfG (Asyl-Verfahrensgesetz) ab. Erstverteilung und Unterbringung: Antrag beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Dublin-Verfahren: Anhörung im BAMF mit Verfahrens-Bevollmächtigtem und ggf. Vormund, sowie Dolmetscher. Der "Entscheider" hinterfragt die Asylgründe und fragt nach Beweisen. Dann erfolgt ein Bescheid, der persönlich zugestellt wird. Dort ist auch eine Rechtsbehelfs-Belehrung enthalten. Diese Belehrung kann vermutlich nur von einem Asylhelfer verstanden werden, der dies dann dem Asylsuchenden erklärt.

Jeder erwachsene, alleinstehende Asylbewerber erhält monatlich 326 Euro, die für den täglichen Bedarf vorgesehen sind. Zusätzlich erhält er Ausgaben erstattet für notwendige Fahrten, z.B. zum Konsulat in Pass-Angelegenheiten, notwendige Arztbesuche, Bundesasylamt.

Schlafraum
Schlafraum
Kontoeröffnung bei der Sparkasse: Das Ausweisdokument muss noch mindestens 4 Wochen gültig sein. Eine Anmelde-Bescheinigung wäre gut, ist aber nicht Bedingung - vor allem, wenn ein Begleiter des Helferkreises den Wohnsitz bestätigt. Eine Duldungsbescheinigung mit Stempel "Gilt nicht als Passersatz" genügt nicht als Ausweisdokument, in diesem Fall muss noch ein weiteres vorgelegt werden. Ablauf: Ohne Terminvereinbarung bis zu 4 Personen, maximal 10 auf einmal. Dokument/Person wird überprüft, Dokumente werden von der Sparkasse kopiert, Originale sofort wieder zurückgegeben. Es wird gleich ein Termin (nach ein paar Tagen) vereinbart, an dem die Unterlagen zur Kontoeröffnung abgeholt werden können, das Konto also eröffnet ist. Die Konto-Karte kann ganz normal beantragt werden. Zur Kontoeröffnung muss kein Geld eingezahlt werden.

Es gibt verschiedene Stufen der Aufenthalts-Erlaubnis: 1. die auf unbestimmte Zeit (kurz) befristete, 2. die auf ein Jahr befristete Erlaubnis und 3. die unbefristete "Niederlassungs-Erlaubnis", die man nach 3 Jahren automatisch bekommt, was dann neue Ausweispapiere erforderlich macht. "Duldung" bedeutet Aussetzung der Abschiebung, z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder weil im Herkunftsland eine Seuche herrscht. Rechtsmittel können beim Verwaltungsgericht eingelegt werden, Rechtsbeistand kann gestellt werden. Die Organisation "Coming home" kümmert sich beispielhaft gut bei Abschiebung nicht nur bzgl. der (Finanzierung der) Heimfahrt, sondern auch um (finanzielle) Hilfe im Heimatland.

Die "Residenzpflicht" wurde am 01.01.15 abgeschafft. Bis zum 3. Monat dürfen Asylbewerber umziehen, wenn sie "erlaubt", "geduldet" oder "gestattet" sind. Nach 3 Monaten darf der Wohnsitz frei gewählt werden. Ab dem 3. Monat gilt eine Beschäftigungs-Erlaubnis nach einer Vorrangprüfung durch das Arbeitsamt München. Diese entfällt für Hochschulabsolventen in Engpassberufen, z.B. Landarzt, oder bei Fachkräften mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie nach 15 Monaten Aufenthalt.

Antrag auf Beschäftigung muss der Asylbewerber bzw. Helferkreis stellen, nachdem eine Stelle gefunden wurde. Der Antrag muss die Betriebsnummer, Tätigkeitsbeschreibung und Lohn enthalten. Das LRA gibt das weiter ans Arbeitsamt München. Arbeitet ein Asylbewerber, werden von seinem Lohn 25 % abgezogen. Vom Rest werden 326 Euro abgezogen, d.h. bis zu einer Lohnhöhe von 435 Euro kann der Asylbewerber seinen Lohn (abzgl. 25 %) behalten. Auch ein Praktikum unterliegt dem Mindestlohngesetz, Zustimmung vom LRA ist notwendig. Nur zum Besuch einer Berufsschule ist keine Zustimmung notwendig, weil diese zur Arbeit gehört. Nach 4 Jahren Anwesenheit unterliegt der Asylbewerber dem freien Arbeitsmarkt mit den üblichen Abzügen für Steuern, Sozialversicherung usw.

Gemeinschaftsküche
Gemeinschaftsküche
Es gibt Unterlagen vom Landratsamt zum Deutsch-Unterricht, die aus Petershausen bereits angefordert und versandt wurden. Oft sind aber auch Alphabetisierungs-Kurse gefragt. Schulungen dazu werden von der VHS Dachau angeboten. Ein Helferkreis-Angebot für Deutschkurse ist unbedingt notwendig, weil fast alle Asylbewerber schnell gut Deutsch lernen wollen und das sonstige Angebot zu knapp ist, bzw. immer zu langsam oder wenig. Räumlichkeiten in Petershausen für Sprachkurse in der Grundschule, Cafe Landleben, Freie Aktive Schule, kath./ev. Kirche usw. müssen gefunden werden.

Überregionale Möglichkeiten zum Erlernen der deutschen Sprache:

  1. Berufsfachschule Dachau mit Praxistagen zur Berufsfindung, nur für 16-21jährige/ mit 20-27 Wochenstunden und im 1. Jahr sozialpädagogisches Betreuungsangebot.
  2. Berufsförderzentrum München.
  3. VHS Dachau, siehe Homepage dort: Alphabetisierungskurse, Crashkurse für Helferkreise (ab Juli 2015/schnellstmöglich anmelden!!!) Zertifikate für ehrenamtliche Deutschlehrer.
  4. Integrationskurse vom BAMF für Asylbewerber/ sehr hohe Voraussetzungen gefordert.
  5. Lafa: Landesarbeitsgemeinschaft Freiwilligenagenturen: Deutsch-Bücher zu 400 Euro für Helfer.
  6. Arbeitskreis Asyl Dachau: Alphabetisierungskurse.
  7. Deutsch für Flüchtlinge e.V.
  8. Münchner Orientierungskurs mit Deutsch- und Mathe-Intensivkurs (wenig Plätze, hohe Anforderungen).

Der Bund hat Mittel für Deutschkurse angekündigt, Datum noch unklar. Die Sparkasse Dachau hat Mittel frei, die sie als Spenden für Sprachkurse und Verkehrserziehung o.ä. für Asylbewerber anbietet.

Im Landkreis Dachau wurde ein Unterstützungsfonds für Helferkreis-Mitglieder eingerichtet: Bei 75 Asylbewerbern sind das pro Jahr 1800 Euro, die die Gemeinde vom LRA erhält und in Petershausen von Frau Zull verteilt werden. Dieses Geld ist nur für die Mitglieder des Helferkreises vorgesehen, z.B. für Auslagen bei Begleitfahrten, aber auch für Bewirtung bei Treffen. Manche Helferkreise besorgen Tankgutscheine für Begleitpersonen bei der örtlichen Tankstelle, damit nicht jede Fahrt extra abgerechnet werden muss.

I. Sittner, J. Werner
I.Sittner, Dr.J.Werner
Probleme und Lösungen beim Betrieb in den Container-Anlagen wurden von Frau Sittner und Frau Detering geschildert. Beispiele: Bei Bezug Stromausfall, weil offensichtlich gleichzeitig starke Stromverbraucher in größerer Menge angeschaltet werden. Der Hausmeister kann die Sicherung wieder anschalten, aber der nächste Stromausfall ist bald zu erwarten. Es ist anzustreben, dass aus den Reihen der Asylbewerber jemand beauftragt wird (1-Euro-Job), der Energiebewusstsein vermittelt. Auf die gleiche Art sollte die Erklärung von Töpfen und Pfannen, Bedienung von Herd/Waschmaschine/Trockner sowie Kochzeiten, Sauberkeit im Toilettenbereich und Müllentsorgung erklärt werden. Diese Personen sind auch mit der tatsächlichen Säuberung der Küchen- und Toilettenbereiche beauftragt.

Wenn ein Asylbewerber schmerzhaft oder akut erkrankt, geht er zum Arzt (die Ärzte der betroffenen Gemeinde werden vorab vom LRA über die möglichen neuen Patienten informiert!) , wo dieser den Bedarf feststellt und vom LRA den "Krankenschein" zur Behandlung und Erstattung der Kosten anfordert.

Sachspenden: Die Kleiderlager der Caritas "laufen über". Sachspenden sollten nur bei Bedarf gesucht und eingesammelt werden (z.B. Fußballschuhe), aber außer Fahrrädern! Diese werden immer gebraucht und sollten schnellstmöglich bereit stehen. Dazu wird aber auch Verkehrsunterricht notwendig.

Nach Rechtsbehelfs-Belehrungen in Bescheiden des BAMF sollte ein Asylhelfer suchen, der diese dem Asylsuchenden erklärt und sich um die Einhaltung der Fristen kümmert.

Die Helferkreismitglieder müssen sich unbedingt und gut untereinander abstimmen und Kontakt halten, da davon auszugehen ist, dass die Asylbewerber immer wieder unterschiedliche Helfer ansprechen, um immer wieder dasselbe zu fragen oder um das dasselbe zu bitten. Der Helferkreis muss lernen, Grenzen zu ziehen und NEIN zu sagen.

Es ist unbedingt ein zentraler Ansprechpartner des Helferkreises zu benennen (in Petershausen ist das Dr. Joachim Werner), der alle Kontakte vom und zum LRA herstellt, bzw. dafür sorgt, dass eine Sache nicht mehrfach ans LRA gemeldet wird. Auch Infos aus dem LRA an den gesamten Helferkreis und an Teile davon sollen über diesen Ansprechpartner laufen. Dass diese Arbeit von einem Gemeinde-Mitarbeiter nebenbei erledigt wird, ist nicht vorstellbar. Dazu legt die Gemeinde eine Asyl-Email-Adresse bzw. ein Postfach an, das von diesem Ansprechpartner ehrenamtlich bearbeitet wird.

Von Christa Jürgensonn, 16.06.15


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