X   
Petershausen

Petershausen mobil

Das Petershausen-Blog

Startseite Archiv Suche Kontakt

Picknick-Sommer Petershausen
Im Rahmen einer Vorstandssitzung des Gartenbauvereins ist die Idee eines für diese Zeiten angemessenen und sehr pragmatischen Veranstaltungsformats "Picknick-Sommer Petershausen" entstanden. Sehr gerne möchte ich Sie alle dazu einladen, mit Ihrer Kreativität und eigenen Terminen mitzuwirken.

Meine Grundannahme ist, dass viele Petershausener in diesen Sommerferien keinen Urlaub in der Ferne verbringen wollen oder können. Bis Ende August halte ich auch das Risiko bezüglich Corona bzw. Covid-19 in unserer Gemeinde für annehmbar gering (vgl. Fallzahlen). Mit dem Konzept Picknick-Sommer Petershausen können wir unseren Mitbürgern in den nächsten Wochen Gemeinschaft und Unterhaltung bzw. Musik und unseren Künstlern Raum für ihre Kunst anbieten.

Marcel FathUnten finden Sie ein bei­spielhaftes Hygiene- und Veranstaltungskonzept, dass ich in seinen Grundzügen auch mit dem Landratsamt abgestimmt habe. Eine Genehmigung vorab ist nicht erforderlich. Das Hygiene­konzept muss auf die je­weilige Veranstaltung und Räumlichkeit angepasst vorliegen. Als "private" Freiflächen bieten sich an: die Vereinsgelände unserer beiden Sportvereine in Petershausen und Kollbach, der Pflanzgarten und die Sportanlagen der Grund­schule. Weitere potentielle Flächen müssen erst vorab auf Eignung geprüft werden.

Als Gemeinde möchte ich Ihnen das Aufstellen von Plakatständern samt Plakat mit aktua­lisierbaren Terminen sowie die Kommunikation auf allen uns verfügbaren Kanälen anbieten. Der Gartenbauverein hat bereits zwei Picknick-Termine im Pflanzgarten organisiert: 25.07.20 mit der Blaskapelle Petershausen und 08.08.20 mit John Barden. Sehr gerne stehe ich Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Seite.

Die ersten zwei Veranstaltungen im Pflanzgarten des Gartenbauvereins stehen schon fest:

Von Marcel Fath, 1. Bürgermeister, 07.07.20

Seit 16.07.20 gibt es Lockerungen, siehe unten.


Sommer-Picknick - Hygienekonzept

Name der Veranstaltung:
Wann: Datum, Uhrzeit von-bis:
Wo (genaue Ortsangabe):
Verantwortliche Person mit Adresse und Telefon:
Format: Picknick
Plakate: Ja
Pressemeldung: Ja (jeweils mit Hinweis "für Mitglieder und Freunde des Vereins")
Vorverkauf: ja - Abendkasse: Nein (kein Einlass für unbekannte Gäste!)
Voranmeldung: zwingend - entweder über Vorverkauf oder Voranmeldung z.B. per E-Mail
Teilnehmer: maximal 200 (ohne persönlich zugewiesene Sitzplätze)
Musik: Ja (zur Begleitung)
Verkauf von Speisen: Nein (Speisen müssen selbst mitgebracht werden)
Verkauf von Getränken: Ja (nur Flaschen in Selbstbedienung)

Hygienekonzept:
Abgesperrtes Areal.
Zugewiesene Plätze für Gruppen bis zu 6 Personen - kein Wechsel zwischen den Gruppen.
Mindestens 1,5 m Abstand zwischen  Gruppen.
Mund-Nasen-Schutz ist bei Betreten des Geländes bis zum Sitzplatz zu tragen (dieser darf abgenommen werden, wenn sich die Person auf einem zugewiesenen Platz innerhalb des Areals befindet; sobald die Person ihren Platz verlassen möchte, ist sie verpflichtet, den Mund-Nasen-Schutz wieder zu tragen).
6 Ordner*innen werden vor Ort die Einhaltung des Hygienekonzepts überwachen.
Autorisierte Ordner*innen sind zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes verpflichtet .
Die Ordner*innen weisen den Teilnehmenden ihre Plätze zu.
Die Ordner*innen stellen sicher, dass die Anzahl an teilnehmenden Personen, die angemeldete Personenanzahl nicht übersteigt.
Die Musiker*innen müssen mit mindestens 2 Meter Abstand von den Teilnehmern musizieren.
Die Musiker*innen müssen einen Mindest­abstand von 1,5 m zu den Teilnehmern wahren und abseits der Bühne einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Es wird die Möglichkeit einer ausreichenden Desinfektion gestellt.


Erleichterungen ab 15.07.20

Zum 15.07.20 hat es erneut eine Reihe an Erleichterungen zum Thema Infektionsschutz und Corona-Pandemie gegeben.

Kulturelle Veranstaltungen - Für kulturelle Veranstaltungen und Kinos wird die bislang geltende Personenbeschränkung folgender­maßen angehoben: bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen auf 400 Personen im Freien bzw. 200 Personen in geschlossenen Räumen, ohne zugewiesene und gekennzeich­nete Sitzplätze auf 200 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen.

Sport - Bei Sport-Wettkämpfen in geschlossenen Räumen wird die bislang geltende Personen­beschränkung wie folgt erhöht: bei gekennzeich­neten Plätzen oder klar voneinander abge­grenzten Aufenthaltsbereichen auf 200 Personen, im Übrigen auf 100 Personen. Zuschauer bleiben aber ausgeschlossen.

Tagungen, Kongresse - Beruflich oder dienstlich veranlasste Veranstaltungen werden unter gleichen Bedingungen zugelassen wie kulturelle Veranstaltungen.

Märkte ohne Volksfestcharakter, wie etwa unser Kirchweihmarkt, Flohmärkte oder Weihnachts­märkte, die keine großen Besucherströme anziehen und bei denen kein Feiercharakter besteht, werden im Freien wieder unter folgenden Voraussetzungen zugelassen: Wahrung eines Mindestabstands von 1,5 Metern durch organisatorische Maßnahmen (Abstände zwischen den Ständen, Besucherlenkung), Maskenpflicht, kein Festzelt und keine Partymusik, Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepts durch den Veranstalter, das auf Verlangen vorgelegt werden muss.

Weitere wichtige Informationen für Veranstaltungen

Für alle kulturellen Veranstaltungen ist eine Voranmeldung mit Namensnennung zwingend erforderlich.

Veranstaltungen auf privatem Gelände (z.B. Vereinsgelände) und mit geschlossenem Personenkreis (Voranmeldung) müssen NICHT angemeldet werden. Für jedermann öffentlich zugängliche Veranstaltungen (z.B. mit Abendkasse oder auf öffentlichem Grund wie dem Pertrichplatz) müssen hingegen angemeldet werden.

Zum Veranstaltungsbeginn muss neben dem Hygienekonzept eine vollständige Liste aller anwesenden Personen vorliegen.

Die Anwesenheitsliste ist den Gesundheits­behörden ausschließlich auf deren Nachfrage hin auszuhändigen. Dritte dürfen keinen Zugriff darauf bekommen. Die Liste ist nach einer angemessenen Frist wieder zu vernichten.

Bitte beachten Sie auch, dass die Abstands­regeln (min. 1,5 Meter) in jedem Fall weiter berücksichtigt werden müssen. Im Hygiene­konzept "Picknick-Sommer" wird dem über die Gruppenbeschränkung auf 6 Personen, die auch keine Gruppe wechseln dürfen, entsprochen.

Bitte vermeiden Sie bei privaten Veran­staltungen unbedingt jeden Hinweis, der die Interpretation einer öffentlichen Veranstaltung zuließe (kein "Eintritt frei" etc.). Eine zulässige Formel kann z.B. sein "Für Mitglieder und Freunde des Vereins".

Die augenblickliche Entwicklung in Landkreis und Gemeinde ist weiterhin positiv. Bitte beachten Sie, dass mit den Urlaubsrückkehrern gegen Ende August 2020 die Infektionszahlen wieder steigen können. Berücksichtigen Sie dies bitte in Ihren Planungen.

Von Marcel Fath, 1. Bürgermeister, 16.07.20


Frühere Beiträge: Archiv