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Baum am Hochzeitsplatz gefällt
Zum Hochzeitsplatz nach Obermarbach: So beginnt die Beschreibung auf der Internetseite des Landkreises Dachau zu diesem markanten Aussichtspunkt nahe Obermarbach. Und ja, fast jede und jeder in Petershausen und dem nördlichen Landkreis Dachau kennt den Hochzeitsplatz in Obermarbach. Viele sind hier bereits vorbeigewandert, haben den Ausblick über das Glonntal genossen oder auch bei guter Sicht das Alpenpanorama bewundert. Haben ihre Brotzeit hier eingenommen und sind weitergezogen. So ist die Nutzung dieses Platzes gedacht.

Hochzeitsplatz
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Andere sind auf ihrer Radltour vom Ilmtal übers Glonntal, Ampertal zur Isar und wer weiß wohin vorbeigeradelt, es führt der Altbaierische Oxenweg hier entlang. Eltern mit Kindern radeln hier gerne, es fährt (fast) kein Auto. Viele kennen den Klangstein und auch den angrenzenden Hochzeitshain, der mit der Flurbereinigung Mitte der 1990 Jahre hier entstanden ist.

Dieser Hain wurde und wird angelegt von Einwohnern der Gemeinde Petershausen. Hier kann zu festlichen Anlässen (Hochzeiten ö.ä.) nach Rücksprache mit der Gemeinde ein Baum gepflanzt werden. Andere Mitbewohner der Gemeinde Petershausen haben es sich zur Aufgabe gemacht, dieses Stück Natur zu pflegen, sie schneiden die Bäume jedes Jahr im Februar und kümmern sich auch unterm Jahr ehrenamtlich um diese kleine Obstwiese.

Und nie hätte ich gedacht, dass einmal ein solcher Baum, gepflanzt von Menschen, denen dieser Baum etwas ganz Besonderes bedeutet, gepflegt von Menschen, die Freude an der Natur haben, ohne ersichtlichen Grund gefällt wird:

Apfelbaum
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Ein Apfelbaum, mehr als 30 Jahre alt, wurde 2026 zwischen Karfreitag 14 Uhr und Karsamstag 15 Uhr "fachgerecht" mit einer Kettensäge gefällt. Abgesehen davon, dass es sich hierbei um einen strafrechtlich relevanten Vorgang des Baumfrevels handelt, der auch im Naturschutzgesetz in Bayern nicht unerheblich geahndet werden kann, ist es für mich zunächst eine grobe Missachtung der Gefühle und Leistungen anderer Menschen. Es zeugt von grober Gedankenlosigkeit.

Da ich nicht glaube, dass der oder die Baumfäller sich der Reichweite ihres Tuns im Klaren waren, liegt mir eine strafrechtliche Verfolgung fern. Den gefällten Baum bringt uns keine Strafe zurück, sehr wohl aber man kann man den angerichteten Schaden begrenzen und dadurch zeigen, dass man verstanden hat. Darum mein Apell: Wer immer diesen Baum gefällt hat, möge einen neuen Baum an gleicher Stelle pflanzen - aus Respekt vor der Natur und den engagierten Mitbürgern.

Von Horst Bronn, 08.04.26


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