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17 Parteien zugelassen, 7 nicht
Wie der bayerische Landeswahlleiter Dr. Thomas Gößl mitteilt, hat der Landeswahlausschuss in seiner ersten Sitzung am 24.01.25 von insgesamt 24 eingereichten Landeslisten 17 Landeslisten zur Bundestagswahl am 23.02.25 zugelassen. Teilweise erfolgte die Zulassung nach Streichung einzelner Bewerber, für die erforderliche Nachweise nicht beigebracht worden waren. Zugelassen wurden (Reihenfolge wie auf dem Stimmzettel):

  1. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
  2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  3. Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)
  4. Freie Demokratische Partei (FDP)
  5. Alternative für Deutschland (AfD)
  6. Freie Wähler
  7. Die Linke
  8. Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
  9. Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)
  10. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  11. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  12. Bayernpartei (BP)
  13. Volt Deutschland (Volt)
  14. Partei der Humanisten - Fakten, Freiheit, Forschritt (PdH)
  15. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
  16. Bündnis Deutschland
  17. Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)

Sieben Landeslisten wurden zurückgewiesen, weil die nach dem Bundeswahlgesetz erforderliche Zahl von 2000 Unterstützungsunterschriften nicht vorgelegt worden war. Bei drei dieser Wahlvorschläge war keine Unterstützungsunterschrift eingereicht worden, bei vier Landeslisten wurde das erforderliche Unterschriftenquorum (von 2000) nicht erreicht. Nicht zugelassen wurden:

Insgesamt sind für eine Legislaturperiode von vier Jahren regulär 630 Sitze im Parlament zu vergeben, wobei bis zu 299 direkt aus den Wahlkreisen besetzt werden (Direktmandate), der Rest aus den Kandidatenlisten der Parteien (Listenmandate). Entsprechend hat jeder Wähler zwei Stimmen: die Erststimme für den Direktkandidaten, die Zweitstimme für die Landesliste einer Partei.

Von Herwig Feichtinger, 25.01.25


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