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Herr Söder, Sportstätten öffnen!
Um eines vorweg zu nehmen: Ich bin weder ein Corona-Leugner, noch nehme ich
dieses Virus nicht ernst. Ich bin klar für Vorsicht und Umsicht - jedoch auch
sehr für Weitblick und Perspektive. Was wir Erwachsene und verantwortliche
Personen mit unseren Kindern und Jugendlichen machen, ist unverzeihlich. Ich bin
seit Jahrzehnten als Trainer, Abteilungsleiter und Vorstand in meinem
Heimatverein, dem SVP (Sportverein Petershausen), ehrenamtlich tätig. Die
Pandemie ist für uns alle eine unglaubliche Katastrophe in allen
Lebensbereichen.
Wir
Erwachsene, zumindest viele von uns, können uns aufgrund unserer Erfahrungen
und des Erlebten durch diese Krise manövrieren, da wir Perspektiven, Ziele,
Pläne und Horizonte erkennen und uns diese stecken können. Unsere Kinder können
das nicht!
Wenn mich meine Kinder (3 und 10 Jahre) irgendwann einmal fragen, was ich eigentlich dafür unternommen habe, ihnen in dieser Phase zu helfen, will ich mir nicht vorwerfen, nichts getan zu haben!
Unsere Kinder können nicht in die Schule, können keine Geburtstagsfeiern durchführen, keine Freunde treffen, Spaß haben, sich "reiben", Sport treiben usw., was für die Entwicklung, und das ist das Entscheidende, unglaublich wichtig ist. Es fehlt an Bewegung, Antrieb, Lust, Spaß, einfach an allem! Was die Politik hier mit unserer Zukunft treibt, ist beschämend. Wir Vereine im Bereich des Breitensports haben top ausgetüftelte Hygienekonzepte bis ins kleinste Detail (da kann sich jeder Supermarkt eine Scheibe davon abschneiden - ohne hier Kritik äußern zu wollen, sondern nur, um das Verhältnis darzustellen!).
Wir haben Trainer, Eltern, Verantwortliche, die dieses Leid, ja dieses unglaubliche Leiden der Kinder, die so tapfer und diszipliniert vorgehen, tagtäglich ansehen müssen. Ich stütze mich weder auf Studien noch auf Meinungen, ich sage: Lasst unsere Kinder und Jugendlichen Sport unter Aufsicht und Vorsicht betreiben! Das Ausmaß unter all diesen lebensprägenden Mängeln können wir uns noch gar nicht vorstellen.
Herr Söder, stoppen sie mit allen Mitteln diesen Wahnsinn und geben sie zumindest die Sportanlagen frei. Frische Luft, Bewegung, sehr geringe nachgewiesene Ansteckungs-Möglichkeiten, weiterhin zumindest natürlich kontaktlos, unter Anleitung durch erfahrene Trainer und Betreuer, vorliegende Hygienekonzepte und, wenn es sein muss, auch mit Schnelltests! Aber öffnen Sie dringend diesen Bereich! Ich erhebe mein Wort für alle Kinder und Jugendlichen, damit sie eine Stimme bekommen und ein Gesicht, und hoffe, dass die Vernünftigen und nicht die Radikalen und Leugner dies unterstützen. Umsicht und Vorsicht gepaart mit Weitblick und Kindeswohl! Ich bitte alle Amtsträger, lasst die Kinder in den Trainingsgruppen Sport treiben!
Von Daniel Lettmair, 22.04.21
SVP-Abteilungsleiter Fußball, 1.Vorstand JFG Dachau Land 06
Update 12.05.21
Hier das Antwortschreiben des zuständigen Ministeriums. Um es vorweg zu
nehmen, ich bin mit dieser Antwort überhaupt nicht zufrieden und kann diese
Haltung immer noch nicht verstehen. Jetzt ruht die Hoffnung weiter auf fallenden
und stabilen Inzidenzen.
Sehr geehrter Herr Lettmair,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22. April 2021, die uns zur Beantwortung
zugeleitet wurde. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der
Vielzahl von Anfragen, die uns täglich gestellt werden, nicht jede ausführlich
und abschließend beantworten können.
Die Corona-Pandemie stellt unser Land noch immer vor eine der größten je dagewesenen Herausforderungen. Die Lage ist weiterhin ernst, jedoch können in Anbetracht der zunehmenden Verfügbarkeit von Tests sowie des fortschreitenden Impftempos erfreulicherweise immer mehr Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern eine 7-Tages-Inzidenz unter 100 verzeichnen und daher auch weitergehende Öffnungen im Bereich des Sports zulassen.
Die aus Gründen des Gesundheitsschutzes zu beachtenden Regelungen entnehmen Sie bitte § 10 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV), zuletzt geändert am 5. Mai 2021. Ausgehend hiervon ergibt sich für den Sportbetrieb die nachfolgende Rechtslage:
Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 bzw. 50 nicht überschritten und erscheint die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig, kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde gem. § 27 der 12. BayIfSMV im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten auch weitergehende Öffnungen zulassen:
Bitte beachten Sie zudem, dass weitergehende Anordnungen der örtlich für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden nach § 28 der 12. BayIfSMV unberührt bleiben. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können folglich im Einzelfall ergänzende Anordnungen erlassen (wie z.B. Begrenzungen der Gruppengröße), soweit es aus infektionsschutzrechtlicher Sicht erforderlich ist oder Ausnahmegenehmigungen erteilen, sofern dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist und Bundesrecht nicht entgegensteht. Wir möchten Sie bei weitergehenden Fragen deshalb bitten, sich an die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) zu wenden. Diese kann bei Bedarf insbesondere auch die konkreten Gegebenheiten vor Ort in gebotener Weise berücksichtigen.
Wir weisen darauf hin, dass geimpfte und genesene Personen von den o. g. Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind. Soweit ein negatives Testergebnis erforderlich ist, steht der Nachweis einer vollständigen Imfpung ab Tag 15 nach der abschließenden Impfung dem negativem Testnachweis gleich.
Sehr geehrter Herr Lettmair, in der Corona-Krise haben die politischen Entscheidungsträger fortwährend schwierige Abwägungen vorzunehmen, die naturgemäß unterschiedlich beurteilt werden können. Gerade jetzt sind aber unser aller Solidarität und Zusammenhalt gefragt. Wir versichern Ihnen, dass wir die getroffenen Maßnahmen fortlaufend prüfen und regelmäßig an die gegenwärtige Gefahrenlage anpassen, um ihre Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit durchweg zu gewährleisten.
Für die gegenwärtig noch immer nicht einfache Zeit wünschen wir Ihnen Gesundheit und alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Anfragenstelle Corona-Sport
Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration. Odeonsplatz 3,
80539 München
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