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Bund Naturschutz zur Windkraft
Das Thema Windkraft erhitzt derzeit die Gemüter, auch in Petershausen. Das Für und Wider wird heiß diskutiert. Die Energiewende kann aber nicht unsichtbar vollzogen werden: Der Strom kommt nicht automatisch aus der Steckdose, sondern muß auch irgendwo möglichst nachhaltig produziert werden. Die Betroffenen vor Ort ringen natürlich um Abstandsregelungen. Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. korrigiert Behauptungen, die gegen ihn, die Energiewende und die Windenergie in Bayern aufgestellt werden.

WindradBehauptung 1: "Die Energiewende ist nicht notwendig"

Der Bund Naturschutz fordert "Atomausstieg sofort - ohne schuldhaftes Zögern", denn die Atomkraft ist eine tödliche und gefährliche Technologie. Er fordert den Ausstieg aus der fossilen Energieversorgung bis spätestens 2050, das heißt aktiven Klimaschutz zum Wohle nachfolgender Generationen. Der Bund Naturschutz fordert mehr Gerechtigkeit bei der Energieversorgung und daher die gemeinsame Forderung "Energiewende von Unten", Energiepolitik für Bürgerenergie-Gesellschaften, Energieversorgung in der Hand der Kommunen und in der Hand der Bürgerinnen und Bürger. Die Staatsregierung Bayerns in München und die Bundesregierung in Berlin verunsichern die Bevölkerung vor Ort:

Der Bund Naturschutz hat an der Entwicklung des "Winderlasses Bayern" vom Dezember 2011 mitgewirkt. Dort sind klare Vorgaben zum Schutz von Landschaft und Natur in Bayern bei der Erarbeitung von Regionalplänen zur Windnutzung durch die Regionalen Planungsverbände der Kommunen Bayerns festgelegt: Verordnungen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen, Vorgaben zum Schutz der Bewohner durch Lärmschutz und Schutz vor Schattenwurf. Naturparks sind touristische Einrichtungen und haben keine Wirkung im Naturschutz. Der Schutz der Landschaft durch Landschaftsschutz-Gebiete muss beachtet werden; in den Naturparks Bayerns werden für sie daher Zonierungskonzepte für die Windenergienutzung nach wissenschaftlich nachvollziehbaren Kriterien entwickelt und vorgegeben.

Behauptung 2: "Der BN schützt die fränkische Kulturlandschaft nicht"

Der Bund Naturschutz setzt sich für den Schutz der fränkischen Kultur- und Naturlandschaft ein und kämpft gegen unsinnige Straßenbauprojekte. Er kämpft gegen überzogene Ausweisungen von Gewerbegebieten und die Versiegelung der Landschaft. Der Bund Naturschutz kämpft für die Ausweisung von Naturschutzgebieten und für den Nationalpark Steigerwald. Menschen in Franken verbrauchen Energie und benötigen Strom. Daher ist die Diskussion, den von uns Menschen verbrauchten Strom auch nachhaltig mit erneuerbaren Energien zum machbar großen Teil auch in Franken zu produzieren, ein Auftrag an unsere Verantwortung gegenüber nachkommenden Generationen. Franken benötigt den Klimaschutz. Franken benötigt daher erneuerbare Energien und damit Strom aus Windenergie.

Behauptung 3: "Der BN weiß nicht, was er will - er sollte die Natur schützen"

Der Bund Naturschutz hat in seinen Delegierten-Versammlungen der Jahre 2011, 2012 und 2013 ohne Gegenstimmen Beschlüsse gefasst: "Atomausstieg sofort - ohne schuldhaftes Zögern." Für die Menschen in Bayern. Der Bund Naturschutz hat in seiner Delegierten-Versammlung von 2013 ohne Gegenstimmen den Beschluss gefasst: "Ausstieg aus der fossilen Stromversorgung in Bayern bis 2040 - für den Klimaschutz". Für die Zukunft Bayerns.

Der Bund Naturschutz kämpft gegen unsinnige Straßenbauten - im Straßenverkehr kommen in Deutschland hundert Mal mehr Vögel um als an Windrädern! Er kämpft gegen unsinnige Gewerbegebiete und gegen zu viel Stromleitungen - an Gebäuden und an Stromfreileitungen kommen in Deutschland ca. zehn Mal mehr Vögel um als an Windrädern! Der Bund Naturschutz kämpft für den Ersatz von fossiler Energie durch erneuerbare Energien - die Ausbeutung fossiler Energielagerstätten ist einer der Hauptgründe weltweit für das globale Artensterben. Er kämpft gegen unsinnige Flughafenprojekte wie die dritte Startbahn in München oder einen neuen Flughafen bei Coburg. Flugzeuge bedrohen im Start- und Landeflug nicht nur einzelne Vögel, sondern zur Sicherung des Flug- verkehrs werden lokale Großvogel-Populationen ausgerottet.

Behauptung 4: "BN bei Naturschutz in Sachen Windkraft untätig"

Der Bund Naturschutz sieht in der Windenergie eine Technologie der Hoffnung, mit deren Hilfe wir zusammen mit Energiesparen und Energieeffizienz in naher Zukunft die Energiewende von Unten umsetzen können - ohne Atomenergie und ohne Gefahren für das Weltklima. Der Bund Naturschutz sieht aber auch, dass moderne Windenergieanlagen technische Einrichtungen sind. Er arbeitet in Stellungnahmen an der kommunalen Regionalplanung Windenergie mit - im Mittel lehnte er zwischen einem Fünftel und einem Viertel der Vorranggebiete in den Regionalplanungen aus Gründen des Naturschutzes ab.

Der Bund Naturschutz ist ein gemeinnütziger Verein, der ideelle Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes verfolgt. Seit dem Bestehen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat er sich in keinem Windenergie-Projekt wirtschaftlich oder finanziell engagiert. Er ist finanziell unabhängig, seine Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge und Spenden - dies kann in den Geschäftsberichten offen nachvollzogen werden. Sponsoring durch Unternehmen hat er für sich klar durch Beschlüsse der Delegierten-Versammlungen ausgeschlossen. Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. erhält daher kein Geld für Windräder und nimmt auch kein Geld hierfür an.

Ein Hinweis: Im "Windenergie-Erlass" der Bayerischen Staatsregierung vom Dezember 2011 hat die Bayerische Staatsregierung Ausgleichszahlungen für Windräder gemäß laufender Meter Höhe und gemäß Einstufung des beeinflussten Landschaftsbildes festgelegt. Der Bund Naturschutz steht diesen Ausgleichszahlungen ablehnend gegenüber. Diese Ausgleichszahlungen belaufen sich, je nach Landschaftsbild, für ein modernes Windrad auf einige wenige zehntausend Euro bis zu einigen hunderttausend Euro. Das Geld muss der jeweilige Betreiber nach Auflage durch das Landratsamt an den jeweiligen Landkreis bezahlen. Die Gelder werden durch den Naturschutzfonds der Bayerischen Staatsregierung verwaltet. Sie sollen von den Landkreisen für lokale Naturschutz-Maßnahmen verwendet werden. Der Bund Naturschutz in Bayern e.V. als unabhängiger Verband, wie auch seine lokalen Kreis- und Ortsgruppen, hat mit diesen vom Bayerischen Staat für die Bayerischen Kommunen verwalteten Geldern nichts zu tun.

Behauptung 5: "Windenergie unsinnig, liefert nicht mal 1/5 der Jahresstromproduktion"

Der Bund Naturschutz begrüßt das Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2001. Vor 2000 war Windenergie unbedeutend, heute liefert sie bald 10 % des Stroms in Deutschland. Er fordert den Ausbau der Windenergie in Bayern; die Windenergie liefert zwar heute nur ca. 1 % des Stroms in Bayern - aber Windenergie wurde im "Atomstaat Bayern" bis 2011 massiv behindert. Im bayerischen Energiekonzept "Energie innovativ" vom Mai 2011, nach dem Unfall von Fukushima, sieht sogar die Bayerische Staatsregierung ein Potential von bis zu 17 Milliarden Kilowattstunden Windstrom in Bayern - das wären etwa 20 % des Stroms in Bayern.

Der Bund Naturschutz begrüßt die Kampagnen des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit und des Landesamts für Umwelt für den Energie-Dreisprung: Energiesparen, Energieeffizienz, Ausbau der erneuerbaren Energien! Der Bund Naturschutz hat gemeinsam mit dem Landesbund für Vogelschutz und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit im September 2012 einen 12-Punkte-Maßnahmenkatalog vorgelegt, der aufzeigt, wie bis zum Jahr 2020 20 % des Strom und bis zum Jahr 2050 50% des Strom eingespart werden kann. 2011 lag der Stromverbrauch bei 85 Milliarden Kilowattstunden. Dann könnte der Windstrom in Bayern etwa die Hälfte des Stroms liefern. In allen Studien zu sicherer Versorgung Bayerns oder Deutschlands kommt der Windenergie, neben Energiesparen und Fotovoltaik, eine große Bedeutung zu.

Behauptung 6: "Windenergie unsinnig, kein Beitrag zum Klimaschutz"

Der Bund Naturschutz stellt klar: Zwei wichtige Schritte führen zum Klimaschutz. Schritt 1: Energie-Dreisprung mit Ausbau der Windenergie in Bayern. Schritt 2: Herunterfahren der Kohleverstromung, damit weniger Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz in seinen Ausführungen von 2001 bis 2012 hat den Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützt, auch den Ausbau der Windenergie. Die Bundesregierung und die EU hatten mit der Einführung des Handels mit CO2- Emissions-Zertifikaten ein Instrument einführen wollen, das die Kohleverstromung und damit den Ausstoß von Kohlendioxid reduzieren sollte. Doch durch massiven Industrie-Lobbyismus wurde dieser Handel durch Ausgabe von zu vielen Zertifikaten ausgehöhlt und unwirksam gemacht.

Setzt man die Klimaschäden-Folgekosten an und würde eine Internationalisierung der externen Klimafolge-Kosten berücksichtigt werden, müsste der Preis bei über 100 Euro pro Tonne Kohlendioxid liegen. Zur Reduktion der Kohleverstromung über den Marktmechanismus des Zertifikate-Handels müsste gemäß Berechnungen des Umweltbundesamtes der Preis bei über 20 Euro pro Tonne Kohlendioxid liegen.

Durch die Tricks von Großindustrie und Politik liegt der Preis heute bei etwa 5 Euro pro Tonne Kohlendioxid. Dieser viel zu niedrige Preis führt heute zu einem Übermaß an klimaschädlichem Kohlestrom, trotz vorhandenem Windstrom. Der Kohlendioxid-Zertifikate-Handel ist gezielt wirkungslos. Dieses Übermaß an Kohlestrom führt zu einem sinkenden Strompreis an der Börse in Deutschland. Lag dieser im Mittel in 2010 noch bei ca. 6 Cent pro Kilowattstunde, so lag er 2013 bei ca. 3 Cent pro Kilowattstunde:

Leider folgt die schwarz-rote Koalition dem Diktat der Kohleindustrie und will im EEG2014 die erneuerbaren Energien bremsen und die Kohleverstromung weiterhin schützen: "Ausstieg" aus dem Klimaschutz.

Behauptung 7: "Windkraft ist nicht grundlastfähig"

Die Verbraucher in Bayern benötigen keine Grundlast, sondern zukunftsfähige elektrische Energie (Strom) und flexible elektrische Leistung. Das Stromnetz speichert keinen Strom. Bayern benötigt Netzstabilität. Die elektrische Last der Verbraucher muss zu jedem Zeitpunkt durch ausreichend elektrische Leistung bedient werden. Tags zur Mittagszeit benötigen die Verbraucher etwa doppelt so viel Strom wie nachts. Die unflexiblen Atom- und Kohlekraftwerke sind grundlastbeschränkt, das heißt, sie sind nicht flexibel und produzieren nachts ebenso viel Strom wie tagsüber - am Bedarf der Verbraucher vorbei! Daher waren vor dem Start der Energiewende die Strompreise nachts zu niedrig, und tags zu hoch. Windenergie und Sonnenenergie liefern Strom als elektrische Energie zu sehr niedrigen Grenzkosten, damit in der Zukunft kostengünstigen Strom.

Aber sie sind abhängig von Jahreszeit, Tageszeit und Witterung. Zur Unterstützung der Netzstabilität benötigen sie daher zusätzlich flexibel steuerbare Stromproduzenten. Die Antwort heißt hier "Strom aus Heizung", technisch Kraft-Wärme-Kopplung. Also Kraftwerke, die bei Wärmeabnehmern, somit an der Wärmesenke sitzen, die unseren Wärmebedarf decken, also (1) Heizen im Herbst, Winter, Frühjahr und Warmwasser im Sommer, sowie Wärme für Industrie und Gewerbe, und (2) zugleich etwas Strom als elektrische Energie liefern und (3) vor allem elektrische Leistung zur Verfügung stellen, wenn diese gebraucht wird. Die Technologie besteht, wir müssen diese nur gezielt bündeln und nutzen. Beispiele: (a) Flexibilisierung bestehender Biogas-Anlagen in Bayern, heute 700 MW im 24-Stunden-Betrieb; bei 6 Stunden pro Tag könnte die gleiche Anlage im Blockbetrieb das Vierfache, also 2800 MW liefern, oder (b) Heizkraftwerke der Großstädte, ebenso wie (c) Blockheizkraftwerke in Wohnblöcken oder in Verwaltungsgebäuden auf dem Land.

Behauptung 8. "Windstrom-Unzuverlässigkeit bedingt zweiten Kraftwerkspark"

Der Bund Naturschutz weist darauf hin, dass die großen Mengen an elektrischer Energie zukünftig mit Windenergie und Fotovoltaik hergestellt werden können und müssen - zu geringen Grenzkosten, kostengünstig und nachhaltig. Es bleiben in Summe ca. 2 bis 4 Wochen im Jahr offen, während dieser die elektrische Leistung und Energie nicht von den "fluktuierenden" erneuerbaren Energien Wind und Sonne abgedeckt werden können. Das sind weniger als 10 % der Jahresdauer, das wären ca. 50 Milliarden Kilowattstunden Strom bei heutigem Stromverbrauch, von 630 Milliarden Kilowattstunden Strom in Deutschland, oder eben die Hälfte, wenn wir couragiert Strom sparen. Fluktuationen von Wind und Sonne sind vorhersehbar - das ist Aufgabe der Wettervorhersage. Die Stromlücke von kleiner 10 %, respektive das Fehlen elektrischer Leistung in kurzen Zeiträumen, wird durch die elektrische Leistung aus Kraft-Wärme-Kopplung ergänzt. Biomasse ist speicherbar - und ist daher hierfür exzellent geeignet. Die Stoffmengen hierfür sind in Summe gering und in Deutschland und Bayern vorhanden, die dezentral verfügbare elektrische Leistung wird in virtuellen Ersatzkraftwerken gebündelt: "Strom aus Heizung"! Ein zweiter "Schattenkraftwerkspark" (sogenannter Kapazitätsmarkt) ist für eine dezentrale Energiewende nicht oder kaum erforderlich.

Behauptung 9: "Windstrom nicht speicherfähig"

Der Bund Naturschutz stellt klar: Elektrischer Strom, unabhängig von der Produktionsform, ist direkt nie speicherbar. Die Energie der in einer Spannungsdifferenz bewegten elektrischen Ladung, genannt elektrische Energie oder Strom, muss zur Speicherung immer in eine andere Form der Energie überführt werden. Aber - Biomasse ist speicherbar und daher hervorragend geeignet, Lücken der elektrischen Leistung aus Sonne und Wind zu füllen, damit Netzstabilität herzustellen. Wollen wir die Energie im Sonnen- oder Windstrom speichern, unter wirtschaftlichen Bedingungen, benötigen wir Sonnen- und Windstrom im Überschuss.

Haben wir diesen nachhaltigen Strom im Überschuss über mindestens 1000, besser 2000 Stunden, dann können wir innovative Industrien betreiben, die die elektrische Energie in stoffliche Energieträger überführen, die dann als saisonale, Tages- und Kurzzeitspeicher dienen können. Eine Möglichkeit böte die seit langem bekannte Elektrolyse von Wasser mittels Strom in Wasserstoff und Sauerstoff. Der seit 100 Jahren bekannte Sabatier-Prozess kann Kohlenmonoxid oder Kohlendioxid mit Wasserstoff zu Methan umsetzen - der chemische Energieträger im Erdgas oder Biogas. Das Erdgasnetz hat enorme Speicherkapazitäten (ca. 200 Milliarden Kilowattstunden in Deutschland), enorme Transportkapazitäten (eine Erdgasleitung transportiert ca. 10 Mal mehr Energie als eine Höchstspannungsleitung), mit Methan (Erdgas) können große Heizkraftwerke und Blockheizkraftwerke als virtuelle Ersatzkraftwerke für die Netzstabilität betrieben werden.

Behauptung 10: "Infraschall aus Windkraftanlagen ist besonders schädlich"

Der Bund Naturschutz weist daraufhin, dass eine der Hauptquellen der verschiedenen Formen von Schall, wie nicht hörbarer Ultraschall, hörbarer Schall und nicht hörbarer Infraschall, in unserer Gesellschaft vor allem der Straßenverkehr ist. Schall als physikalisches Phänomen ist gut beschreibbar und berechenbar. Schall, hörbar oder bei hohen und niederen Frequenzen nicht hörbar, ist bei hohem Schalldruck gesundheitsschädlich, wird bei mittlerem Schalldruck oft als störend empfunden, und ist bei normalem oder geringem Schalldruck ubiquitär, also allgegenwärtig, respektive Teil unseres menschlichen Lebens: Unterhaltung, Musik, Kommunikation oder Vogelgezwitscher für den hörbaren Schall, respektive Infraschall aus Blätterrauschen, Wasserfällen oder Meereswellen. In Deutschland gibt es kein absolutes Recht auf Ruhe oder Schallfreiheit. Der Gesetzgeber wägt die verschiedenen Interessen ab: Ruhe (Schlafen), Mobilität (Verkehr), Arbeitsplätze (Wirtschaft, Industrie).

Welchen Lärm oder Schall wir uns gegenseitig mit unseren Interessen zumuten dürfen, was wir an Aktivitäten anderer ertragen müssen, das regelt das 16. Bundesimmissions-Schutzgesetz (BImSchG) und dort die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm). Aus dem BImSchG wird abgeleitet, wie nahe Straßen oder Gewerbe oder auch Windräder an Wohnungen gebaut werden dürfen. Aus der TA Lärm leiten sich für moderne Windräder Abstände zu den meisten Wohngebieten der Landgemeinden Abstände um die 700 Meter ab. Das Landesamt für Umwelt der Bayerischen Staatsregierung stellt in einer Studie von 2012 fest, dass dann, wenn die TA Lärm für Windräder eingehalten wird, auch von der Infraschall-Belastung keine Gesundheitsgefahren zu erwarten sind.

Aktuell steht keine Überarbeitung des 16. BImSchG bzw. der TA Lärm an. Der Bund Naturschutz würde eine Verschärfung begrüßen; sie würde mehr gesetzliche Möglichkeiten eröffnen, den Bau unsinniger Straßen und Gewerbegebiete zu verbieten, würde Möglichkeiten eröffnen, Tempolimits auf deutschen Autobahnen zu erzwingen und die Nutzung schwerer PKWs einzuschränken, würde aber auch die Standorte für Windräder einschränken. Der Bund Naturschutz würde aber abschätzen, dass der Effekt der Energiesparung durch Beschränkungen für den Straßenverkehr mehr Positives für die Energiewende erbrächte als der Verlust an Windradflächen.

Von Richard Mergner (BN-Landesbeauftragter) und Dr. Herbert Barthel (BN-Referent für Energie und Klimaschutz), 15.04.14

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